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Verband der Lehrenden und Forschenden der Hochschule Luzern - Wirtschaft

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JAS-Formel

Was schon im Sommer 2015 absehbar war, ist nun eingetroffen (nota bene: Perfekt, nicht Präsens)!

Die JAS-Formel wird "weiterentwickelt". Codename WAJP. Der Projektauftrag wurde am Dienstag im Intranet publiziert, zeitgleich mit dem Ende der Informationssperre zur HSLU-internen Umsetzung der Sparmassnahmen. Da das Dokument nicht öffentlich zugänglich ist, führt der obige Link ins Intranet.

Der Hinweis auf die gewählte Zeitform im ersten Satz beruht auf der Tatsache, dass wir (Verbände) vor mehr als einem Jahr darauf hingewiesen haben, dass solch ein Unterfangen von Anfang an über die am meisten Betroffenen (die Dozierendenschaft) erfolgen muss. Deren Vertretung wurde nun - unter Berücksichtigung aller Departemente - von "oben" bestimmt. Dafür gibt es viele Gründe. Der Mitwirkungsrat ist mit dem Präsidenten vertreten und zu den Dozierendenverbänden wird der Kontakt durch den Projektleiter hergestellt werden. Wir werden sicher alles daran setzen, die deklarierte Partizipation so aktiv wie möglich zu leben. Es dürfte noch längst nicht allen Betroffenen klar sein, dass hier viel mehr auf dem Spiel steht, als Leodegar oder Fasnacht.

Im Projektauftrag wird erwähnt, dass die Dozierenden im Projektteam besonders stark vertreten sind. Das ist lobenswert. Wesentlich wird aber sein, welches Dozierendenbild im Projektteam vorherrscht. Da wünschen wir den beiden Nichtleitern(*) im Team viel Geschick und das notwendige Glück bei der Herkulesaufgabe, die Perspektive der Basis mit einzubringen. Dieser Satz ist wohl überlegt und keine Unterstellung!

WICHTIG: die Weiterentwicklung der JAS-Formel ist keine Sparübung, sondern eine grosse Chance, mit fairen Mitteln mehr Transparenz zu erreichen! Bei Bedarf (und angemessener Orientierung) werden wir (Verbände) dabei helfen, dass das Schiff nicht von diesem Kurs abkommt.

(*) Der Begriff ist nicht im Sinne eines hohen Ohm'schen Widerstandes zu interpretieren!

 

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Kennenlern-Gespräch

Im Rahmen ihres Einführungsprogramms als unsere neue Direktorin durfte ich Frau Böckelmann die Tätigkeitsfelder unseres Verbandes näherbringen und den Unterschied zur institutionellen Mitwirkungskommission erklären. Das Gespräch verlief sehr angenehm. Wir dürfen davon ausgehen, dass sie an einem konstruktiven Dialog mit dem Verband der Dozierenden und wissenschaftlich Mitarbeitenden interessiert ist und wir mit unseren Anliegen ernst genommen werden.

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Vernehmlassung Sparmassnahmen / Anpassungen Personalrecht

Mit Schreiben vom 8. Februar 2016 wurde unser Verband offiziell zur Vernehmlassung eingeladen. Da die Unterlagen nur beschränkt zugänglich sind, können wir sie nicht hier publizieren, sondern verweisen auf die Intranetseite zu den Sparmassnahmen und das zugehörige Forum. Der Vorstand befasste sich an der Sitzung in der ersten Semesterwoche erstmals mit diesem Geschäft. Die zur Debatte stehenden Sparmassnahmen (Lohn- und Budgetkürzungen, Anpassung der JAS-Formel) verdienen unsere besondere Aufmerksamkeit. Im Laufe des Monats März erarbeitete der Vorstand eine differenzierte Stellungnahme, welche allen Mitgliedern zum Kommentar vorgelegt wurde. Einige Rückmeldungen aus dem Kreis der Mitglieder wurden eingearbeitet und die Stellungnahme fristgerecht eingereicht. Wir sind zuversichtlich, dass die Dozierendenverbände in Zukunft in die Erarbeitung von Sparvorschlägen und Änderungen des Personalrechts einbezogen werden.

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Fakten und Zahlen zur Berufsbildung in der CH

Das SBFI hat die Fakten und Zahlen zur Berufsbildung in der Schweiz 2016 veröffentlicht. Hier das PDF zum Herunterladen. Auch die Übersicht zum dualen Berufsbildungssystem in der Schweiz wurde aktualisiert.

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Neue Besoldungsordnung: Lohnbänder

Am 22. September 2015 hat der Regierungsrat die Besoldungsverordnung für die Lehrpersonen angepasst. Text hier. Die Hochschule Luzern wird diese Anpassung ab Studienjahr 2016/17 übernehmen. §5a der genannten Verordnung beschert uns neu ein Lohnband, dessen untere Grenze die meisten von uns bei konstanter Finanz"kraft" des Kantons wohl in 5-8 Jahren erreichen werden. Die technische Umsetzung sieht die Einführung von an die Finanzvorgaben anpassbaren Bruchteil-Lohnstufen-Beiträgen vor, um dennoch "Anstiege" zu ermöglichen. Mit geeigneter Rhetorik kann man das natürlich als Fortschritt bezeichnen, in unserer Wahrnehmung verbirgt sich dahinter eher eine sanft verpackte Schlechterstellung gegenüber dem vorher geltenden System. Im nächsten Abschnitt finden Sie die Links zu den Lohntabellen 2015 (gültig bis 29.2.16) und 2016. Unsere besondere Aufmerksamkeit verdient auch §6 Abs. 2bis, gemäss dem bei Erst- oder Neueinreihungen die Position innerhalb des Lohnbandes "aufgrund des internen Quervergleichs festgelegt" wird. Als Anlaufstelle für allfällige Fragen steht neben den in den Gesetzestexten genannten Stellen auch unser Verband zur Verfügung.

Die in §7 Abs. 2 der Besoldungstabelle 2016 erwähnten Berechnungsregeln des Regierungsrates für die Lohnanpassungen wurden uns nicht offengelegt. Dem uns zugestellten Dokument Erläuterungen der HSLU 2016 kann man entnehmen, dass ca. 0.5% linear angepasst werden. Auf Grund unseres Hinweises wurde auch ein Absatz zur Stufe 27 eingefügt.

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