Am 22. September 2015 hat der Regierungsrat die Besoldungsverordnung für die Lehrpersonen angepasst. Text hier. Die Hochschule Luzern wird diese Anpassung ab Studienjahr 2016/17 übernehmen. §5a der genannten Verordnung beschert uns neu ein Lohnband, dessen untere Grenze die meisten von uns bei konstanter Finanz"kraft" des Kantons wohl in 5-8 Jahren erreichen werden. Die technische Umsetzung sieht die Einführung von an die Finanzvorgaben anpassbaren Bruchteil-Lohnstufen-Beiträgen vor, um dennoch "Anstiege" zu ermöglichen. Mit geeigneter Rhetorik kann man das natürlich als Fortschritt bezeichnen, in unserer Wahrnehmung verbirgt sich dahinter eher eine sanft verpackte Schlechterstellung gegenüber dem vorher geltenden System. Im nächsten Abschnitt finden Sie die Links zu den Lohntabellen 2015 (gültig bis 29.2.16) und 2016. Unsere besondere Aufmerksamkeit verdient auch §6 Abs. 2bis, gemäss dem bei Erst- oder Neueinreihungen die Position innerhalb des Lohnbandes "aufgrund des internen Quervergleichs festgelegt" wird. Als Anlaufstelle für allfällige Fragen steht neben den in den Gesetzestexten genannten Stellen auch unser Verband zur Verfügung.
Die in §7 Abs. 2 der Besoldungstabelle 2016 erwähnten Berechnungsregeln des Regierungsrates für die Lohnanpassungen wurden uns nicht offengelegt. Dem uns zugestellten Dokument Erläuterungen der HSLU 2016 kann man entnehmen, dass ca. 0.5% linear angepasst werden. Auf Grund unseres Hinweises wurde auch ein Absatz zur Stufe 27 eingefügt.