Gestern hat das EU-Parlament die neue Version des Urheberrechts beschlossen. In diesem Kontext wurde die (Aus)Nutzung von Daten aus Social Media und Surfverhalten ausgiebig diskutiert - zuletzt leider vor allem im Zusammenhang mit "Uploadfiltern". Zum Verständnis der Materie an sich trug dies wenig bei. Fest steht, dass die Erforschung der Auswirkungen (ausser vielleicht im Kontext des "Cambridge Analytica" Falles) wenig (Drittmittel-)Unterstützung geniesst, da die Ergebnisse den Interessen einflussreicher (und damit drittmittelschwangerer) Kreise kaum genehm sein dürften. Eine gewisse Hilflosigkeit der Regulierer (und der entsprechenden law-enforcer) bleibt unvermeidbar.
Etwas weniger "gefährlich" ist die wissenschaftliche Untersuchung dieser Nutzungsarten von betrieblich anfallenden Daten. Eine entsprechende Publikation wurde letztes Jahr von der Hans Böckler Stiftung unterstützt. Wer sich für die "Vermessung der Belegschaft" interessiert, kann anhand des aufwändig konstruierten Szenarios viel über die zugrunde liegenden Konzepte lernen. Die Schlussfolgerungen, was mit den Daten im (offenbar kaum regulierbaren) "freien Markt" geschehen mag, bleiben den Leserinnen und Lesern überlassen. Es ist betrüblich, dass unseren innovativen Hochschulen niemand Mittel zur Verfügung stellen kann, um die "Vermessung der Gesellschaft" analog zu beforschen.